Zum Inhalt springen
Meister Gutachten NRW

Ratgeber · Auto

Die Versicherung will ihren Gutachter schicken – musst du das annehmen?

Kurz nach dem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung und bietet „ihren“ Gutachter an. Klingt bequem – ist aber nicht unbedingt in deinem Interesse. Was du wissen musst.

David van der Sande

David van der Sande

Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister

Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem unverschuldeten Unfall wählst du deinen Sachverständigen selbst. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallgegners tragen (§ 249 BGB).
  • Du musst keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren und nicht nach dem günstigsten Anbieter suchen (BGH, VI ZR 225/13).
  • Eine Nachbesichtigung musst du nach überwiegender Ansicht der Gerichte nicht zulassen – Auskunft geben und Unterlagen wie Gutachten und Fotos vorlegen aber schon (§ 119 VVG).
  • Lässt du eine Nachbesichtigung zu, darfst du deinen eigenen Gutachter dazuholen – auf Kosten der Versicherung (LG Bonn, 20 O 137/23).
Inhalt

Dein Recht: Du wählst den Gutachter

Nach einem unverschuldeten Unfall bist du der Geschädigte – und du bestimmst, wie dein Schaden festgestellt wird. Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl beauftragen. Seine Kosten gehören zum Schaden, den die Versicherung des Unfallgegners ersetzen muss (§ 249 BGB).

Der BGH hat klargestellt, dass du dafür keine Marktforschung betreiben musst: Du darfst den Sachverständigen beauftragen, der für dich gut erreichbar ist (VI ZR 225/13). Die Grenze ist ein Honorar, das für dich erkennbar deutlich überhöht ist.

Und wenn die Rechnung des Gutachters zu hoch ist, ohne dass du das erkennen konntest? Dann trägt grundsätzlich die Gegenseite dieses Risiko. Das hat der BGH 2024 entschieden (VI ZR 280/22) – genauso wie beim Werkstattrisiko (VI ZR 253/22).

Anders ist es beim Kaskoschaden: Dort zahlt deine eigene Versicherung nach deinen Vertragsbedingungen, und meist beauftragt sie den Gutachter selbst.

Warum der Gutachter der Versicherung nicht dein Gutachter ist

Die gegnerische Versicherung muss deinen Schaden bezahlen. Ein Gutachter, den sie beauftragt, arbeitet in ihrem Auftrag – und sie hat ein Interesse daran, dass der Schaden möglichst niedrig ausfällt. Das heißt nicht, dass dieser Gutachter schlecht arbeitet. Aber er vertritt nicht deine Seite.

Gestritten wird später oft über Stundensätze, die Wertminderung oder die Dauer des Nutzungsausfalls. Mit einem eigenen Gutachten hast du ein Dokument, das deinen gesamten Schaden belegt. Ich bin unabhängig und arbeite nicht für Versicherungen – mein Unfallgutachten erstelle ich für dich.

Nachbesichtigung: Musst du dein Auto noch einmal zeigen?

Manchmal will die Versicherung dein Fahrzeug nach deinem Gutachten selbst besichtigen. Nach überwiegender Ansicht der Gerichte musst du das nicht zulassen. Das Gesetz verlangt von dir, Auskunft zu geben und zumutbare Belege vorzulegen (§ 119 Abs. 3 VVG) – also vor allem das Gutachten und die Fotos.

Ganz einheitlich ist die Rechtsprechung nicht: Manche sehen eine Pflicht zur Besichtigung, wenn es konkrete Hinweise auf Vorschäden gibt. Lässt du sie zu, darfst du deinen eigenen Sachverständigen dazuholen. Das LG Bonn hat 2025 entschieden, dass die Versicherung auch diese Kosten tragen muss (20 O 137/23).

Prüfbericht und Kürzungen

Oft kommt nach dem Gutachten ein „Prüfbericht“ der Versicherung, in dem Positionen gestrichen werden: Stundensätze, Ersatzteilaufschläge, Verbringungskosten oder die Wertminderung. Ein solcher Bericht ist kein Gutachten – niemand hat dein Fahrzeug dafür gesehen. Ob eine Kürzung berechtigt ist, klärt dein Anwalt.

Rechnest du fiktiv ab, lässt also nicht in der Werkstatt reparieren, darf die Versicherung dich auf eine günstigere, gleichwertige freie Werkstatt verweisen. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge bis etwa drei Jahre und für scheckheftgepflegte Fahrzeuge aus der Markenwerkstatt (BGH, VI ZR 53/09).

Lässt du reparieren und die Rechnung fällt höher aus als gedacht, trägt grundsätzlich die Gegenseite das Werkstattrisiko – also auch überhöhte Preise, die du nicht erkennen konntest (BGH, VI ZR 253/22 u. a.).

So reagierst du, wenn die Versicherung anruft

  1. Freundlich bleiben, nichts zusagen – weder einen Gutachter noch eine Werkstatt der Versicherung.
  2. Schadennummer notieren und die Daten des Unfallgegners bereithalten.
  3. Eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei mir reichen ein paar Fotos per WhatsApp für die kostenlose Ersteinschätzung.
  4. Gutachten mit Fotos an die Versicherung schicken – auf Wunsch schicke ich es direkt an die Versicherung und an deinen Anwalt.
  5. Bei Kürzungen oder Streit: Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

FAQ

Häufige Fragen

Nein. Du musst keine Preise vergleichen. Du darfst den Sachverständigen beauftragen, der für dich gut erreichbar ist (BGH, VI ZR 225/13). Ich komme in Langenfeld und Umgebung zu dir – für Motorräder und Harleys im Umkreis von rund 60 km.

Ja, das Gutachten ist die Grundlage der Regulierung. Du musst Auskunft geben und zumutbare Belege vorlegen (§ 119 VVG). Auf Wunsch schicke ich es direkt an die Versicherung und an deinen Anwalt.

Nicht unbedingt. Solange das Fahrzeug nicht repariert ist, kannst du noch einen eigenen Sachverständigen beauftragen. Ob die Kosten dann voll erstattet werden, klärt dein Anwalt – frag am besten, bevor du weitere Schritte machst.

Deine Frage war nicht dabei?
Kontaktiere mich direkt.

David van der Sande

Geschrieben von

David van der Sande

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger und Meister im Zweiradmechaniker-Handwerk aus Langenfeld. Vorher sechs Jahre Custom-Bikes bei Harley-Davidson Düsseldorf. Ich schreibe hier auf, was ich in meinen Gutachten jeden Tag erlebe.

Mehr über mich

Kostenlose Ersteinschätzung

Unfall gehabt?
Ich kümmere mich.

Schick mir Fotos per WhatsApp oder ruf an — die Ersteinschätzung ist kostenlos.

  • 0 € bei unverschuldetem Unfall
  • Termin meist in 24 Stunden
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • 4,9 ★ bei Google (52)
David van der Sande

David van der Sande
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Langenfeld