Ratgeber · Auto
Die Versicherung will ihren Gutachter schicken – musst du das annehmen?
Kurz nach dem Unfall meldet sich die gegnerische Versicherung und bietet „ihren“ Gutachter an. Klingt bequem – ist aber nicht unbedingt in deinem Interesse. Was du wissen musst.
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister
Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem unverschuldeten Unfall wählst du deinen Sachverständigen selbst. Die Kosten muss die Versicherung des Unfallgegners tragen (§ 249 BGB).
- Du musst keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren und nicht nach dem günstigsten Anbieter suchen (BGH, VI ZR 225/13).
- Eine Nachbesichtigung musst du nach überwiegender Ansicht der Gerichte nicht zulassen – Auskunft geben und Unterlagen wie Gutachten und Fotos vorlegen aber schon (§ 119 VVG).
- Lässt du eine Nachbesichtigung zu, darfst du deinen eigenen Gutachter dazuholen – auf Kosten der Versicherung (LG Bonn, 20 O 137/23).
Inhalt
Dein Recht: Du wählst den Gutachter
Nach einem unverschuldeten Unfall bist du der Geschädigte – und du bestimmst, wie dein Schaden festgestellt wird. Du darfst einen unabhängigen Sachverständigen deiner Wahl beauftragen. Seine Kosten gehören zum Schaden, den die Versicherung des Unfallgegners ersetzen muss (§ 249 BGB).
Der BGH hat klargestellt, dass du dafür keine Marktforschung betreiben musst: Du darfst den Sachverständigen beauftragen, der für dich gut erreichbar ist (VI ZR 225/13). Die Grenze ist ein Honorar, das für dich erkennbar deutlich überhöht ist.
Und wenn die Rechnung des Gutachters zu hoch ist, ohne dass du das erkennen konntest? Dann trägt grundsätzlich die Gegenseite dieses Risiko. Das hat der BGH 2024 entschieden (VI ZR 280/22) – genauso wie beim Werkstattrisiko (VI ZR 253/22).
Anders ist es beim Kaskoschaden: Dort zahlt deine eigene Versicherung nach deinen Vertragsbedingungen, und meist beauftragt sie den Gutachter selbst.
Warum der Gutachter der Versicherung nicht dein Gutachter ist
Die gegnerische Versicherung muss deinen Schaden bezahlen. Ein Gutachter, den sie beauftragt, arbeitet in ihrem Auftrag – und sie hat ein Interesse daran, dass der Schaden möglichst niedrig ausfällt. Das heißt nicht, dass dieser Gutachter schlecht arbeitet. Aber er vertritt nicht deine Seite.
Gestritten wird später oft über Stundensätze, die Wertminderung oder die Dauer des Nutzungsausfalls. Mit einem eigenen Gutachten hast du ein Dokument, das deinen gesamten Schaden belegt. Ich bin unabhängig und arbeite nicht für Versicherungen – mein Unfallgutachten erstelle ich für dich.
Nachbesichtigung: Musst du dein Auto noch einmal zeigen?
Manchmal will die Versicherung dein Fahrzeug nach deinem Gutachten selbst besichtigen. Nach überwiegender Ansicht der Gerichte musst du das nicht zulassen. Das Gesetz verlangt von dir, Auskunft zu geben und zumutbare Belege vorzulegen (§ 119 Abs. 3 VVG) – also vor allem das Gutachten und die Fotos.
Ganz einheitlich ist die Rechtsprechung nicht: Manche sehen eine Pflicht zur Besichtigung, wenn es konkrete Hinweise auf Vorschäden gibt. Lässt du sie zu, darfst du deinen eigenen Sachverständigen dazuholen. Das LG Bonn hat 2025 entschieden, dass die Versicherung auch diese Kosten tragen muss (20 O 137/23).
Prüfbericht und Kürzungen
Oft kommt nach dem Gutachten ein „Prüfbericht“ der Versicherung, in dem Positionen gestrichen werden: Stundensätze, Ersatzteilaufschläge, Verbringungskosten oder die Wertminderung. Ein solcher Bericht ist kein Gutachten – niemand hat dein Fahrzeug dafür gesehen. Ob eine Kürzung berechtigt ist, klärt dein Anwalt.
Rechnest du fiktiv ab, lässt also nicht in der Werkstatt reparieren, darf die Versicherung dich auf eine günstigere, gleichwertige freie Werkstatt verweisen. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge bis etwa drei Jahre und für scheckheftgepflegte Fahrzeuge aus der Markenwerkstatt (BGH, VI ZR 53/09).
Lässt du reparieren und die Rechnung fällt höher aus als gedacht, trägt grundsätzlich die Gegenseite das Werkstattrisiko – also auch überhöhte Preise, die du nicht erkennen konntest (BGH, VI ZR 253/22 u. a.).
So reagierst du, wenn die Versicherung anruft
- Freundlich bleiben, nichts zusagen – weder einen Gutachter noch eine Werkstatt der Versicherung.
- Schadennummer notieren und die Daten des Unfallgegners bereithalten.
- Eigenen Sachverständigen beauftragen. Bei mir reichen ein paar Fotos per WhatsApp für die kostenlose Ersteinschätzung.
- Gutachten mit Fotos an die Versicherung schicken – auf Wunsch schicke ich es direkt an die Versicherung und an deinen Anwalt.
- Bei Kürzungen oder Streit: Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.
