Ratgeber · Auto
Gutachten oder Kostenvoranschlag nach dem Unfall? Die Bagatellgrenze erklärt
Nach einem unverschuldeten Unfall darfst du einen Sachverständigen beauftragen – bei kleinen Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wo die Grenze liegt und was du mit der falschen Wahl verschenkst.
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister
Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Versicherung des Unfallgegners dein Gutachten, wenn du es bei der Beauftragung vernünftigerweise für nötig halten durftest (BGH, VI ZR 365/03).
- Eine feste Grenze in Euro gibt es nicht. Die oft genannten 715 € stammen nicht vom BGH. Viele Gerichte ziehen die Bagatellgrenze heute bei rund 1.000 €.
- Darunter reicht meist ein Kostenvoranschlag – außer es besteht der Verdacht auf versteckte Schäden, Vorschäden oder Streit über Abzüge.
- Ein Kostenvoranschlag enthält nur die Reparatur. Wertminderung, Nutzungsausfall und Beweissicherung fehlen.
- In meinen Fällen lagen selbst Parkplatz-Rempler zwischen rund 1.900 € und 3.000 € – klar über der Grenze.
Inhalt
Wer das Gutachten bezahlt
Hat dich jemand anderes angefahren, muss seine Haftpflichtversicherung deinen gesamten Schaden ersetzen – dazu gehören auch die Kosten für einen Sachverständigen (§ 249 BGB). Der BGH knüpft daran eine Bedingung: Ein vernünftiger Geschädigter in deiner Lage durfte das Gutachten für erforderlich halten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem du den Gutachter beauftragst (VI ZR 365/03).
Bei einem selbst verschuldeten Schaden oder einem Kaskoschaden gilt das nicht. Dann zahlst du ein eigenes Gutachten selbst, oder deine Versicherung beauftragt einen Gutachter nach ihren Vertragsbedingungen.
Die Bagatellgrenze: Woher die Zahlen kommen
Für Kleinschäden – sogenannte Bagatellschäden – muss die Versicherung kein Gutachten bezahlen. Eine Grenze in Euro steht aber in keinem Gesetz.
Die oft zitierten 715 € hat der BGH nie festgelegt. Die Zahl entspricht 1.400 D-Mark, einem Wert aus der juristischen Fachliteratur. Im Fall des BGH von 2004 lag der Schaden bei 727,37 € – und die Versicherung musste das Gutachten trotzdem bezahlen.
Heute ziehen viele Gerichte die Grenze bei rund 1.000 €, etwa das AG Bielefeld (2018), das AG Viersen (2023) im Bezirk des OLG Düsseldorf und das LG Lübeck (2025). Ob dabei mit Netto- oder Bruttobeträgen gerechnet wird, handhaben die Gerichte unterschiedlich.
Wann sich ein Gutachten trotz kleinem Schaden lohnt
Die Grenze ist keine starre Regel. Das LG Lübeck hat ausdrücklich Ausnahmen genannt: wenn verdeckte Schäden möglich sind, wenn sich der Schaden mit Vorschäden überschneidet oder wenn ein Abzug „neu für alt“ unklar ist (14 S 79/24). Typische Fälle:
- Der Stoßfänger hat nur einen Kratzer – aber dahinter sitzen Parksensoren, Halter oder Radarsensoren für Assistenzsysteme.
- Im selben Bereich gab es schon einmal einen Schaden. Dann muss sauber getrennt werden, was neu ist.
- Die Versicherung kündigt Abzüge an oder verweist dich auf eine billigere Werkstatt.
- Das Fahrzeug ist jung oder hochwertig – dann geht es auch um Wertminderung.
Was ein Kostenvoranschlag nicht enthält
Ein Kostenvoranschlag ist eine Preisauskunft der Werkstatt für die Reparatur. Ein Gutachten ist ein Beweismittel: Es hält fest, was passiert ist, und beziffert den gesamten Schaden.
| Posten | Kostenvoranschlag | Gutachten |
|---|---|---|
| Reparaturkosten | Kostenvoranschlag: ja | Gutachten: ja |
| Wertminderung | Kostenvoranschlag: nein | Gutachten: ja |
| Nutzungsausfall: Tagessatz und Dauer | Kostenvoranschlag: nein | Gutachten: ja |
| Wiederbeschaffungswert und Restwert | Kostenvoranschlag: nein | Gutachten: ja |
| Fotos und Beweissicherung | Kostenvoranschlag: selten | Gutachten: ja |
| Prüfung auf Vorschäden und verdeckte Schäden | Kostenvoranschlag: nein | Gutachten: ja |
Kleine Schäden sind selten klein
Ein Rempler auf dem Parkplatz, eine Delle in der Tür: Hinter Stoßfängern und Verkleidungen stecken heute Sensoren, Halter und Elektronik. Deshalb liegen auch kleine Schäden schnell über 1.000 €. Das zeigen meine veröffentlichten Fälle:
| Fahrzeug | Unfall | Reparatur |
|---|---|---|
| VW Golf Plus | Unfall: Parkplatz-Rempler | Reparatur: 1.904,74 € |
| Hyundai ix20 | Unfall: Parkplatz-Rempler | Reparatur: 2.098,39 € |
| Toyota C-HR Hybrid | Unfall: Türrempler im Parkhaus | Reparatur: 2.318,39 € |
| Fiat 500 Lounge | Unfall: Parkplatz-Rempler | Reparatur: 2.965,56 € |
Beim Fiat 500 und beim C-HR kam zusätzlich eine Wertminderung dazu – die in keinem Kostenvoranschlag gestanden hätte.
Mein Rat: erst fragen, dann entscheiden
Du musst das nicht allein einschätzen. Schick mir Fotos per WhatsApp – ich sage dir kostenlos, ob ein Unfallgutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag reicht. Liegt der Schaden klar darunter, sage ich dir das auch.


