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Ratgeber · Auto

Totalschaden nach einem Unfall: Wiederbeschaffungswert, Restwert und die 130-%-Regel

Totalschaden heißt nicht automatisch Schrottplatz. Was du ausgezahlt bekommst und wann du trotzdem reparieren darfst, hängt am Verhältnis von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

David van der Sande

David van der Sande

Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister

Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet als ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Dann bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
  • Bis 130 % des Wiederbeschaffungswerts darfst du trotzdem reparieren – wenn fachgerecht im Umfang des Gutachtens repariert wird und du das Auto mindestens sechs Monate weiter nutzt (BGH, VI ZR 70/04 und VI ZR 89/07).
  • Über 130 % gibt es nur den Wiederbeschaffungsaufwand – außer die tatsächliche Reparatur bleibt, etwa mit Gebrauchtteilen, unter der Grenze (BGH, VI ZR 231/09).
  • Den Restwert ermittelt der Sachverständige auf dem regionalen Markt, in der Regel mit drei Angeboten. Zu diesem Preis darfst du verkaufen, ohne auf die Versicherung zu warten (BGH, VI ZR 318/08 und VI ZR 673/15).
Inhalt

Die Begriffe in einfachen Worten

  • Wiederbeschaffungswert: was ein gleichwertiges Fahrzeug – gleiches Modell, Alter, Ausstattung und Zustand – bei einem seriösen Händler kostet.
  • Restwert: was dein beschädigtes Auto im jetzigen Zustand noch bringt.
  • Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Diesen Betrag bekommst du bei einem Totalschaden ausgezahlt.
  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparatur kostet mehr als der Wiederbeschaffungswert. Technischer Totalschaden: Das Auto lässt sich gar nicht mehr reparieren.

Dazu kommen die übrigen Posten, etwa die Gutachterkosten und der Nutzungsausfall für die Zeit, bis du ein Ersatzfahrzeug hast.

Die vier Fälle im Überblick

ReparaturkostenWas gilt
bis zum WiederbeschaffungsaufwandReparaturschaden: Du bekommst die Reparaturkosten – auch fiktiv, wenn du nicht reparierst.
über dem Wiederbeschaffungsaufwand, bis zum WiederbeschaffungswertFiktiv, also ohne Werkstattrechnung, gibt es die Reparaturkosten nur, wenn du das Auto mindestens sechs Monate weiter nutzt – sonst den Wiederbeschaffungsaufwand (BGH, VI ZR 192/05).
über 100 % bis 130 % des WiederbeschaffungswertsReparaturkosten nur bei tatsächlicher, fachgerechter Reparatur im Umfang des Gutachtens und mindestens sechs Monaten Weiternutzung. Sonst gibt es den Wiederbeschaffungsaufwand.
über 130 %Nur der Wiederbeschaffungsaufwand. Die Rechnung lässt sich nicht in einen erstattungsfähigen und einen übrigen Teil aufspalten (BGH, VI ZR 258/06).

Die 130-%-Regel: reparieren statt ersetzen

Die 130-%-Regel schützt dein Interesse, dein eigenes, vertrautes Auto zu behalten – Juristen sprechen vom Integritätsinteresse. Deshalb darf die Reparatur bis zu 30 % mehr kosten als ein Ersatzfahrzeug. Die Bedingungen sind aber streng:

  • Die Reparatur muss fachgerecht und im Umfang des Gutachtens erfolgen. Eine Teil- oder Billigreparatur reicht nicht (BGH, VI ZR 70/04).
  • Du musst das Auto mindestens sechs Monate weiter nutzen (BGH, VI ZR 89/07). Wer es schon verkaufen will, bekommt den Zuschlag nicht.
  • Abgerechnet wird nur, was tatsächlich angefallen ist – eine fiktive Abrechnung gibt es in diesem Bereich nicht.

Eine Ausnahme arbeitet für dich: Liegt das Gutachten über 130 %, die tatsächliche fachgerechte Reparatur – etwa mit Gebrauchtteilen – aber darunter, sind die tatsächlichen Kosten zu ersetzen (BGH, VI ZR 231/09 und VI ZR 100/20).

Wichtig: Die 130-%-Regel gilt im Haftpflichtschaden, wenn ein anderer schuld ist. In der Kasko und bei Leasingverträgen gelten die Regeln deines Vertrags.

Restwert: Du musst nicht auf die Versicherung warten

Den Restwert ermittelt der Sachverständige auf dem allgemeinen regionalen Markt, in der Regel mit drei Angeboten (BGH, VI ZR 318/08). Verkaufst du dein Auto zu diesem Preis, hast du alles richtig gemacht.

Versicherungen legen oft höhere Angebote aus Restwertbörsen im Internet vor, meist von überregionalen Aufkäufern. Als Privatperson musst du dich darauf nicht verweisen lassen und auch nicht abwarten, ob die Versicherung noch ein besseres Angebot findet (BGH, VI ZR 673/15 und VI ZR 358/18).

Eine Ausnahme gibt es: Legt dir die Versicherung vor dem Verkauf ein verbindliches, höheres Angebot vor – mit kostenloser Abholung und Barzahlung –, musst du es annehmen oder dir den Mehrerlös anrechnen lassen (BGH, VI ZR 316/09).

Beispiele aus meinen Gutachten

Anonymisiert, Zahlen aus dem jeweiligen Gutachten
FahrzeugReparaturWiederbeschaffungswertRestwert
BMW 116iReparatur: 6.756,87 €Wiederbeschaffungswert: 9.500 €Restwert: 3.777 €
Toyota VersoReparatur: 5.339,12 €Wiederbeschaffungswert: 8.300 €Restwert: 3.237 €
VW PoloReparatur: 5.601 €Wiederbeschaffungswert: 4.600 €Restwert: –
BMW R 1250 GSReparatur: 21.531 €Wiederbeschaffungswert: 18.000 €Restwert: 8.200 €
Mercedes C 180 CoupéReparatur: über 55.000 €Wiederbeschaffungswert: 18.500 €Restwert: 813 €

Beim BMW 116i und beim Toyota Verso lag die Reparatur unter dem Wiederbeschaffungswert, aber über dem Wiederbeschaffungsaufwand (5.723 € und 5.063 €) – genau der Bereich, in dem die sechs Monate Weiternutzung entscheiden.

Polo und GS lagen mit 122 % und 120 % im 130-%-Bereich. Eine Reparatur wäre unter den Bedingungen der 130-%-Regel möglich gewesen – abgerechnet wurde trotzdem als Totalschaden. Das ist deine Entscheidung. Im Unfallgutachten stehen Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert, damit du beide Wege vergleichen kannst.

Echte Fälle aus meiner Praxis

So sieht das
in echten Gutachten aus.

Anonymisiert — ohne Namen, Kennzeichen und Ort. Die Zahlen stammen direkt aus dem jeweiligen Gutachten.

Mercedes C 180 Coupé, Haftpflichtschaden · Totalschaden: Gesamtansicht
100 % reguliert1 / 4

Mercedes C 180 Coupé

Haftpflichtschaden · Totalschaden

Der Gegner fuhr bei Rot in die Kreuzung: kompletter Vorderwagen zerstört, Airbags ausgelöst.

Wiederbeschaffungswert 18.500 €

Reparatur über 55.000 € — Totalschaden, Restwert 813 €

BMW 116i, Haftpflichtschaden · wirtschaftlicher Totalschaden: Gesamtansicht
100 % reguliert1 / 4

BMW 116i

Haftpflichtschaden · wirtschaftlicher Totalschaden

Geparkt angefahren: Seitenteil, Heckstoßfänger, Felge und Reifen hinten links beschädigt.

6.756,87 € Reparaturkosten

Wiederbeschaffungswert 9.500 € und Restwert 3.777 € ermittelt

Anonymisiert. Ergebnisse können je nach Haftung und Einzelfall abweichen.

FAQ

Häufige Fragen

Ja. Du bekommst dann den Wiederbeschaffungsaufwand ausgezahlt und behältst das Auto mit seinem Restwert. Ob du es reparierst oder verkaufst, entscheidest du selbst.

Nein. Die 130-%-Regel stammt aus dem Schadensersatzrecht und gilt, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. In der Kasko gelten die Bedingungen deines Vertrags.

Dann gelten die Bedingungen deines Leasingvertrags, oft wird er vorzeitig abgerechnet. Die Versicherung zahlt an die Leasinggesellschaft als Eigentümerin.

Ja, für die Wiederbeschaffungsdauer – die Zeit, die du für ein gleichwertiges Fahrzeug brauchst. Sie steht im Gutachten.

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David van der Sande

Geschrieben von

David van der Sande

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger und Meister im Zweiradmechaniker-Handwerk aus Langenfeld. Vorher sechs Jahre Custom-Bikes bei Harley-Davidson Düsseldorf. Ich schreibe hier auf, was ich in meinen Gutachten jeden Tag erlebe.

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David van der Sande

David van der Sande
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Langenfeld