Zum Inhalt springen
Meister Gutachten NRW

Ratgeber · Auto

Nutzungsausfall nach einem Unfall: Wie viel pro Tag dir zusteht – und wie lange

Steht dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt und du nimmst keinen Mietwagen, bekommst du eine Entschädigung pro Tag. Viele wissen das nicht – und verschenken Geld.

David van der Sande

David van der Sande

Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister

Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Nimmst du nach einem unverschuldeten Unfall keinen Mietwagen, zahlt die Versicherung des Unfallgegners eine Entschädigung pro Tag – den Nutzungsausfall.
  • Voraussetzung: Du wolltest das Auto nutzen und hättest es auch nutzen können (BGH, GSZ 1/86).
  • Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. In meinen Gutachten lagen die Tagessätze zwischen 23 € und 119 €.
  • Gezahlt wird für die Reparaturdauer laut Gutachten, bei einem Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer – plus die Zeit bis zur Besichtigung.
  • Auch bei fiktiver Abrechnung kann Nutzungsausfall zustehen, wenn du das Auto tatsächlich nicht nutzen konntest (OLG Düsseldorf, I-1 U 115/18).
Inhalt

Mietwagen oder Nutzungsausfall – beides geht nicht

Steht dein Auto nach dem Unfall in der Werkstatt, hast du die Wahl: Du nimmst einen Mietwagen, dann zahlt die Versicherung die Miete in angemessener Höhe. Oder du verzichtest darauf und bekommst stattdessen eine Pauschale pro Tag. Beides zusammen gibt es nicht.

Viele kommen die paar Tage auch ohne Auto aus – mit Bus und Bahn, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Der Nutzungsausfall steht dir trotzdem zu. Er gleicht aus, dass dir dein Auto in dieser Zeit fehlt.

Die Voraussetzungen

Der Große Senat des BGH hat 1986 bestätigt, dass schon der Verlust der Nutzungsmöglichkeit ein Vermögensschaden sein kann (GSZ 1/86). Daraus ergeben sich drei Bedingungen:

  • Nutzungswille: Du hättest das Auto in der Zeit gefahren.
  • Nutzungsmöglichkeit: Du hättest es auch fahren können. Wer nach dem Unfall im Krankenhaus liegt, kann das in dieser Zeit meist nicht.
  • Spürbarer Ausfall: Du hattest keinen gleichwertigen Ersatz, etwa einen Zweitwagen, den du ohne Weiteres nutzen konntest.

Für Motorräder gelten strengere Regeln – mehr dazu im Ratgeber zum Nutzungsausfall beim Motorrad.

Wie hoch der Tagessatz ist

Die Höhe entnehmen Versicherungen und Gerichte der Nutzungsausfalltabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Sie teilt Autos nach Modell und Ausstattung in Gruppen ein, jede Gruppe hat einen festen Tagessatz. Die Tabelle erscheint jedes Jahr neu.

Bei älteren Fahrzeugen wird häufig um eine oder zwei Gruppen herabgestuft. Der BGH hat eine solche Herabstufung bei einem alten Fahrzeug gebilligt (VI ZR 357/03). So sahen die Tagessätze in meinen Gutachten aus:

Anonymisiert, Tagessätze aus dem jeweiligen Gutachten
FahrzeugNutzungsausfall pro Tag
Hyundai ix2023 €
Citroën C335 €
Fiat 50038 €
Mercedes SLK 20043 €
Mercedes CLK 200 Cabrio50 €
Mazda 6 Kombi59 €
VW Golf 8 GTD65 €
Tesla Model Y79 €
Mercedes GLC 300119 €

Die Rechnung ist einfach: Tagessatz mal Ausfalltage. Bei 59 € pro Tag und sieben Tagen sind das 413 €. Tagessatz und Dauer schreibe ich in jedes Unfallgutachten.

Wie lange gezahlt wird

  • Bei einer Reparatur: die Reparaturdauer laut Gutachten. Bei kleineren Schäden sind das oft nur zwei Tage, bei größeren deutlich mehr.
  • Bei einem Totalschaden: die Wiederbeschaffungsdauer – die Zeit, die du für ein gleichwertiges Fahrzeug brauchst. Auch sie steht im Gutachten.
  • Dazu: die Tage bis zur Besichtigung und bis das Gutachten vorliegt, plus eine kurze Überlegungsfrist.
  • Verzögerungen, die du nicht zu vertreten hast, etwa Lieferzeiten für Ersatzteile, gehen in der Regel nicht zu deinen Lasten. Du musst aber zügig handeln.

Fiktive Abrechnung: Gibt es dann auch Nutzungsausfall?

Rechnest du fiktiv ab – du nimmst das Geld laut Gutachten, statt in der Werkstatt reparieren zu lassen –, gibt es Nutzungsausfall nur, wenn du das Auto tatsächlich nicht nutzen konntest. Das OLG Düsseldorf hat bestätigt: Wer selbst oder anderswo reparieren lässt und in dieser Zeit ohne Auto ist, kann den Tagessatz verlangen (I-1 U 115/18). Für wie viele Tage, ist umstritten – meist wird die Dauer aus dem Gutachten zugrunde gelegt.

Fährst du mit dem beschädigten Auto einfach weiter, gibt es keinen Nutzungsausfall – dir fehlt ja nichts.

Was dir außerdem zusteht

  • die Kosten für das Gutachten – auch wenn die Versicherung ihren eigenen Gutachter schicken will
  • die Wertminderung, wenn dein Auto repariert wird
  • Abschleppkosten
  • die Kosten für deinen Anwalt
  • eine Unkostenpauschale für Telefon, Porto und Wege – in der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, zu dessen Bezirk Langenfeld gehört, 25 € (I-1 U 139/18)

Echte Fälle aus meiner Praxis

So sieht das
in echten Gutachten aus.

Anonymisiert — ohne Namen, Kennzeichen und Ort. Die Zahlen stammen direkt aus dem jeweiligen Gutachten.

Audi A6 Avant 3.0 TDI, Haftpflichtschaden · rückwärts angefahren: Gesamtansicht
100 % reguliert1 / 4

Audi A6 Avant 3.0 TDI

Haftpflichtschaden · rückwärts angefahren

Frontstoßfänger mehrfach gebrochen, Kühlergrill verschoben, Kennzeichenhalter deformiert.

3.612,00 € Reparaturkosten

59 €/Tag Nutzungsausfall · Reparatur in 2 Tagen

VW Golf 8 GTD, Haftpflichtschaden · geparkt gestreift: Gesamtansicht
100 % reguliert1 / 4

VW Golf 8 GTD

Haftpflichtschaden · geparkt gestreift

Im Vorbeifahren erwischt: Spiegelkappe und Spiegelsockel gebrochen, Blinker beschädigt, Fahrertür unter dem Spiegel eingedellt.

2.303,70 € Reparaturkosten

65 €/Tag Nutzungsausfall für die Reparaturdauer

Anonymisiert. Ergebnisse können je nach Haftung und Einzelfall abweichen.

FAQ

Häufige Fragen

In der Regel nicht, wenn du den Zweitwagen ohne Weiteres nutzen konntest. Anders kann es sein, wenn er im Alltag von jemand anderem gebraucht wird – das musst du dann begründen.

Ja. Nutzungsausfall wird für Kalendertage gezahlt, an denen dir das Auto fehlt – nicht nur für Werktage.

Ja, aber nur unter strengeren Voraussetzungen: Das Motorrad darf nicht nur der Freizeit dienen. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Nutzungsausfall beim Motorrad.

Deine Frage war nicht dabei?
Kontaktiere mich direkt.

David van der Sande

Geschrieben von

David van der Sande

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger und Meister im Zweiradmechaniker-Handwerk aus Langenfeld. Vorher sechs Jahre Custom-Bikes bei Harley-Davidson Düsseldorf. Ich schreibe hier auf, was ich in meinen Gutachten jeden Tag erlebe.

Mehr über mich

Kostenlose Ersteinschätzung

Unfall gehabt?
Ich kümmere mich.

Schick mir Fotos per WhatsApp oder ruf an — die Ersteinschätzung ist kostenlos.

  • 0 € bei unverschuldetem Unfall
  • Termin meist in 24 Stunden
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • 4,9 ★ bei Google (52)
David van der Sande

David van der Sande
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Langenfeld