Ratgeber · Auto
Nutzungsausfall nach einem Unfall: Wie viel pro Tag dir zusteht – und wie lange
Steht dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt und du nimmst keinen Mietwagen, bekommst du eine Entschädigung pro Tag. Viele wissen das nicht – und verschenken Geld.
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister
Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Nimmst du nach einem unverschuldeten Unfall keinen Mietwagen, zahlt die Versicherung des Unfallgegners eine Entschädigung pro Tag – den Nutzungsausfall.
- Voraussetzung: Du wolltest das Auto nutzen und hättest es auch nutzen können (BGH, GSZ 1/86).
- Die Höhe richtet sich nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. In meinen Gutachten lagen die Tagessätze zwischen 23 € und 119 €.
- Gezahlt wird für die Reparaturdauer laut Gutachten, bei einem Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer – plus die Zeit bis zur Besichtigung.
- Auch bei fiktiver Abrechnung kann Nutzungsausfall zustehen, wenn du das Auto tatsächlich nicht nutzen konntest (OLG Düsseldorf, I-1 U 115/18).
Inhalt
Mietwagen oder Nutzungsausfall – beides geht nicht
Steht dein Auto nach dem Unfall in der Werkstatt, hast du die Wahl: Du nimmst einen Mietwagen, dann zahlt die Versicherung die Miete in angemessener Höhe. Oder du verzichtest darauf und bekommst stattdessen eine Pauschale pro Tag. Beides zusammen gibt es nicht.
Viele kommen die paar Tage auch ohne Auto aus – mit Bus und Bahn, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Der Nutzungsausfall steht dir trotzdem zu. Er gleicht aus, dass dir dein Auto in dieser Zeit fehlt.
Die Voraussetzungen
Der Große Senat des BGH hat 1986 bestätigt, dass schon der Verlust der Nutzungsmöglichkeit ein Vermögensschaden sein kann (GSZ 1/86). Daraus ergeben sich drei Bedingungen:
- Nutzungswille: Du hättest das Auto in der Zeit gefahren.
- Nutzungsmöglichkeit: Du hättest es auch fahren können. Wer nach dem Unfall im Krankenhaus liegt, kann das in dieser Zeit meist nicht.
- Spürbarer Ausfall: Du hattest keinen gleichwertigen Ersatz, etwa einen Zweitwagen, den du ohne Weiteres nutzen konntest.
Für Motorräder gelten strengere Regeln – mehr dazu im Ratgeber zum Nutzungsausfall beim Motorrad.
Wie hoch der Tagessatz ist
Die Höhe entnehmen Versicherungen und Gerichte der Nutzungsausfalltabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Sie teilt Autos nach Modell und Ausstattung in Gruppen ein, jede Gruppe hat einen festen Tagessatz. Die Tabelle erscheint jedes Jahr neu.
Bei älteren Fahrzeugen wird häufig um eine oder zwei Gruppen herabgestuft. Der BGH hat eine solche Herabstufung bei einem alten Fahrzeug gebilligt (VI ZR 357/03). So sahen die Tagessätze in meinen Gutachten aus:
| Fahrzeug | Nutzungsausfall pro Tag |
|---|---|
| Hyundai ix20 | 23 € |
| Citroën C3 | 35 € |
| Fiat 500 | 38 € |
| Mercedes SLK 200 | 43 € |
| Mercedes CLK 200 Cabrio | 50 € |
| Mazda 6 Kombi | 59 € |
| VW Golf 8 GTD | 65 € |
| Tesla Model Y | 79 € |
| Mercedes GLC 300 | 119 € |
Die Rechnung ist einfach: Tagessatz mal Ausfalltage. Bei 59 € pro Tag und sieben Tagen sind das 413 €. Tagessatz und Dauer schreibe ich in jedes Unfallgutachten.
Wie lange gezahlt wird
- Bei einer Reparatur: die Reparaturdauer laut Gutachten. Bei kleineren Schäden sind das oft nur zwei Tage, bei größeren deutlich mehr.
- Bei einem Totalschaden: die Wiederbeschaffungsdauer – die Zeit, die du für ein gleichwertiges Fahrzeug brauchst. Auch sie steht im Gutachten.
- Dazu: die Tage bis zur Besichtigung und bis das Gutachten vorliegt, plus eine kurze Überlegungsfrist.
- Verzögerungen, die du nicht zu vertreten hast, etwa Lieferzeiten für Ersatzteile, gehen in der Regel nicht zu deinen Lasten. Du musst aber zügig handeln.
Fiktive Abrechnung: Gibt es dann auch Nutzungsausfall?
Rechnest du fiktiv ab – du nimmst das Geld laut Gutachten, statt in der Werkstatt reparieren zu lassen –, gibt es Nutzungsausfall nur, wenn du das Auto tatsächlich nicht nutzen konntest. Das OLG Düsseldorf hat bestätigt: Wer selbst oder anderswo reparieren lässt und in dieser Zeit ohne Auto ist, kann den Tagessatz verlangen (I-1 U 115/18). Für wie viele Tage, ist umstritten – meist wird die Dauer aus dem Gutachten zugrunde gelegt.
Fährst du mit dem beschädigten Auto einfach weiter, gibt es keinen Nutzungsausfall – dir fehlt ja nichts.
Was dir außerdem zusteht
- die Kosten für das Gutachten – auch wenn die Versicherung ihren eigenen Gutachter schicken will
- die Wertminderung, wenn dein Auto repariert wird
- Abschleppkosten
- die Kosten für deinen Anwalt
- eine Unkostenpauschale für Telefon, Porto und Wege – in der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, zu dessen Bezirk Langenfeld gehört, 25 € (I-1 U 139/18)


