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Ratgeber · Motorrad

Nutzungsausfall beim Motorrad: Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht

Fällt dein Motorrad nach einem unverschuldeten Unfall aus, kann dir eine Entschädigung pro Tag zustehen – auch ohne Mietmotorrad. Entscheidend ist, ob du es im Alltag brauchst oder nur in der Freizeit fährst.

David van der Sande

David van der Sande

Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister

Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Nutzungsausfall ist eine Entschädigung pro Tag dafür, dass du dein Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen kannst – auch wenn du kein Ersatzfahrzeug mietest.
  • Beim Motorrad gilt: Der BGH hat Nutzungsausfall zugesprochen, wenn das Motorrad dein einziges Fahrzeug ist und du es nicht nur zum Vergnügen fährst (VI ZR 57/17).
  • Steht ein Auto zur Verfügung und ist das Motorrad vor allem Hobby, gibt es in der Regel nichts (BGH, VI ZA 40/11).
  • Saisonkennzeichen oder „nur bei gutem Wetter“ schließen den Anspruch nicht von vornherein aus – entscheidend ist, ob du im Ausfallzeitraum gefahren wärst.
  • Die Höhe richtet sich nach einer eigenen Tabelle für Zweiräder. In meinen Gutachten lagen die Tagessätze bei 45 € und 50 €.
Inhalt

Was Nutzungsausfall ist

Steht dein Fahrzeug nach einem Unfall in der Werkstatt, hast du zwei Möglichkeiten: Du nimmst ein Ersatzfahrzeug, dann zahlt die Versicherung des Unfallgegners die Miete. Oder du verzichtest darauf – dann steht dir eine Entschädigung pro Tag zu, der Nutzungsausfall. Beides zusammen gibt es nicht.

Die Grundlage hat der Große Senat des BGH 1986 bestätigt (GSZ 1/86): Wer eine Sache, auf die er für seine Lebensführung angewiesen ist, nicht nutzen kann, erleidet schon dadurch einen Vermögensschaden – beim eigenen Fahrzeug ist das seit Langem anerkannt. Voraussetzung ist, dass du es nutzen wolltest und auch hättest nutzen können – und dass dich der Ausfall spürbar trifft.

Beim Auto ist das selten ein Problem. Beim Motorrad wird es strittig, weil viele es vor allem in der Freizeit fahren. Und ein Verlust an Fahrspaß ist nach der Rechtsprechung kein Vermögensschaden, sondern nur eine „Genussschmälerung“.

Was der BGH zum Motorrad entschieden hat

Die wichtigste Entscheidung ist das Urteil des BGH vom 23.01.2018 (VI ZR 57/17). Der Kläger hatte nur ein Fahrzeug: sein Motorrad, mit Saisonkennzeichen von März bis Oktober. Der BGH hat klargestellt, dass auch für ein Motorrad Nutzungsausfall zustehen kann – wenn es das einzige Fahrzeug ist und nicht nur der Freizeit dient.

Dass jemand nur in der Saison oder nur bei gutem Wetter fährt, schließt den Anspruch nicht von vornherein aus. Es kommt darauf an, ob er im Ausfallzeitraum tatsächlich gefahren wäre. Auch die Zeit bis zur Besichtigung durch den Gutachter zählt zum Ausfallzeitraum.

Gleichzeitig hat der BGH die Grenze gezogen: Wer ein Auto hat und das Motorrad vor allem als Hobby fährt, hat in der Regel keinen Anspruch. So hatte er schon 2011 entschieden (VI ZA 40/11).

Wann du gute Chancen hast

  • Das Motorrad ist dein einziges Fahrzeug.
  • Du nutzt es im Alltag, etwa für den Weg zur Arbeit – nicht nur am Wochenende.
  • Der Ausfall fällt in die Zeit, in der du sonst gefahren wärst – bei Saisonkennzeichen also in deine Saison.
  • Du hättest selbst fahren können. Wer nach dem Sturz verletzt ist und deshalb ohnehin nicht fahren kann, bekommt für diese Zeit in der Regel keinen Nutzungsausfall.

Halte fest, wofür du das Motorrad nutzt – etwa den Arbeitsweg und wie oft du fährst. Das hilft deinem Anwalt, den Anspruch zu begründen, wenn die Versicherung ihn bestreitet.

Wie hoch der Nutzungsausfall ist

Den Tagessatz entnehmen Gerichte und Versicherungen der Nutzungsausfalltabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Für Motorräder gibt es darin eine eigene Tabelle, eingeteilt nach Hubraum und Leistung. Die Werte werden jedes Jahr neu herausgegeben – deshalb nenne ich hier keine Pauschalbeträge, sondern echte Zahlen.

Wie viele Tage gezahlt werden, ergibt sich aus dem Gutachten: bei einer Reparatur die Reparaturdauer, bei einem Totalschaden die Zeit, die du für die Beschaffung eines gleichwertigen Motorrads brauchst. Dazu kommen die Tage bis zur Besichtigung und bis das Gutachten vorliegt.

Bei Harleys und Custom-Bikes dauern Reparaturen wegen langer Lieferzeiten für Teile oft länger. Auch das gehört zum Ausfallzeitraum, solange du dich um eine zügige Reparatur kümmerst. Mehr dazu im Ratgeber zu Custom-Teilen bei der Harley.

Mietmotorrad statt Nutzungsausfall?

Statt der Tagespauschale kannst du auch ein Ersatzmotorrad mieten. Die Versicherung muss die Miete aber nur in angemessener Höhe und für die notwendige Dauer zahlen – und beim Motorrad stellen sich dieselben Fragen wie beim Nutzungsausfall. Kläre das vorher mit deinem Anwalt, damit du nicht auf Kosten sitzen bleibst.

Echte Fälle aus meiner Praxis

So sieht das
in echten Gutachten aus.

Anonymisiert — ohne Namen, Kennzeichen und Ort. Die Zahlen stammen direkt aus dem jeweiligen Gutachten.

Royal Enfield Himalayan 452, Haftpflichtschaden · an der Ampel aufgefahren: Gesamtansicht
100 % reguliert1 / 4

Royal Enfield Himalayan 452

Haftpflichtschaden · an der Ampel aufgefahren

Stehend von hinten getroffen: Hinterradfelge verformt, Reifen, Schwinge, Heck und Lenker beschädigt.

6.327,66 € Reparaturkosten

Totalschaden bei 6.500 € Wert · 50 €/Tag Nutzungsausfall

Harley-Davidson Forty-Eight Special, Haftpflichtschaden · beim Spurwechsel übersehen: Gesamtansicht
100 % reguliert1 / 4

Harley-Davidson Forty-Eight Special

Haftpflichtschaden · beim Spurwechsel übersehen

Schwinge, Fußrastenanlage, Primärdeckel und Derby Cover links beschädigt — inklusive Dichtungen und Öl kalkuliert.

8.519,74 € Reparaturkosten

+ 1.000 € Wertminderung · 45 €/Tag Nutzungsausfall

Anonymisiert. Ergebnisse können je nach Haftung und Einzelfall abweichen.

FAQ

Häufige Fragen

Ist dein Motorrad im Winter abgemeldet, eher nicht. Mit Saisonkennzeichen kommt es darauf an, ob der Ausfall in deine Saison fällt. Fährst du das ganze Jahr, zählt auch der Winter – entscheidend ist immer, ob du in dieser Zeit gefahren wärst.

Schwierig, wenn das Motorrad vor allem Hobby ist. Nutzt du es aber regelmäßig im Alltag und das Auto braucht jemand anderes, lohnt es sich, das genau zu begründen. Das ist eine Rechtsfrage – ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die aktuelle Rechtsprechung.

Ja, für die Zeit, die du brauchst, um ein gleichwertiges Motorrad zu beschaffen. Diese Wiederbeschaffungsdauer steht im Gutachten.

Der Tagessatz und die Ausfalldauer stehen in meinem Gutachten. Geltend gemacht wird der Anspruch zusammen mit dem übrigen Schaden – meist über deinen Anwalt, bei unverschuldetem Unfall auf Kosten der Gegenseite.

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Kontaktiere mich direkt.

David van der Sande

Geschrieben von

David van der Sande

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger und Meister im Zweiradmechaniker-Handwerk aus Langenfeld. Vorher sechs Jahre Custom-Bikes bei Harley-Davidson Düsseldorf. Ich schreibe hier auf, was ich in meinen Gutachten jeden Tag erlebe.

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David van der Sande

David van der Sande
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Langenfeld