Ratgeber · Motorrad
Helm und Schutzkleidung nach dem Motorradunfall: Was die Versicherung ersetzen muss
Nach einem unverschuldeten Motorradunfall muss die Versicherung des Unfallgegners auch Helm, Kombi, Handschuhe und Stiefel ersetzen. Gestritten wird meist über den Abzug „neu für alt“ – und über Belege.
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister
Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Beschädigte Schutzkleidung ist Sachschaden: Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel und Protektoren ersetzen (§ 249 BGB).
- Einen Helm darfst du nach einem Sturz ersetzen, auch wenn von außen kaum etwas zu sehen ist – so das OLG Düsseldorf.
- Ob die Versicherung „neu für alt“ abziehen darf, sehen Gerichte unterschiedlich: Das OLG München hat einen Abzug abgelehnt, das OLG Frankfurt bei einjähriger Kleidung 30 % abgezogen.
- Wirf nichts weg: Die beschädigten Sachen, Fotos und Kaufbelege sind deine Beweise. Ich nehme die Schutzkleidung im Gutachten mit auf.
Inhalt
Schutzkleidung ist Sachschaden – genau wie das Motorrad
Wenn dir jemand die Vorfahrt nimmt, zahlt seine Haftpflichtversicherung nicht nur die Reparatur deines Motorrads. Alles, was beim Unfall beschädigt wurde, gehört zum Schaden: Helm, Kombi oder Jacke und Hose, Handschuhe, Stiefel, Protektoren, Rückenprotektor und Airbag-Weste. Rechtsgrundlage ist § 249 BGB: Wer den Unfall verursacht hat, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde.
Trotzdem geht die Kleidung oft unter. Sie steht in keinem Kostenvoranschlag der Werkstatt, und nach einem Sturz hat man andere Sorgen. Deshalb frage ich bei jedem Motorrad-Gutachten danach und reiche die beschädigte Schutzkleidung mit Fotos zusammen mit dem Motorradschaden ein.
Auch was du unter der Kleidung dabeihattest, zählt: ein zerbrochenes Handy, eine zerkratzte Uhr, eine Brille oder ein Intercom am Helm. Alles, was nachweislich beim Unfall kaputtgegangen ist, ist Teil deines Schadens.
Helm nach dem Sturz: ersetzen, auch ohne sichtbaren Schaden
Ein Helm schützt einmal richtig. Die Schale aus Hartschaum im Inneren fängt die Energie eines Aufpralls ab, indem sie sich dauerhaft zusammendrückt – von außen sieht man das oft nicht. Helmhersteller raten deshalb, einen Helm nach jedem Aufprall zu ersetzen.
Gerichte sehen das genauso. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass nach einer mechanischen Belastung versteckte Schäden am Helm nicht auszuschließen sind – der Helm muss ausgetauscht werden (I-1 U 137/05). In einem späteren Fall hat derselbe Senat beim getragenen Helm auch keinen Abzug „neu für alt“ gemacht (I-1 U 236/10).
Eine Einschränkung gibt es: Kaufst du keinen neuen Helm, bekommst du nur den Nettobetrag. Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Der Streitpunkt: Abzug „neu für alt“
Bei Kleidung, die schon ein paar Jahre getragen wurde, kürzen Versicherungen gern. Die Begründung: Du sollst durch den Unfall nicht besser dastehen als vorher, also wird vom Neupreis etwas abgezogen. Ob das bei Schutzkleidung überhaupt zulässig ist, ist unter den Gerichten umstritten – eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gibt es dazu nicht.
| Gericht | Ergebnis |
|---|---|
| OLG München, 10 U 2581/13 (2015) | Kein Abzug: Schutzkleidung dient ausschließlich der Sicherheit, ein Helm ausdrücklich eingeschlossen. |
| OLG Frankfurt, 22 U 162/08 (2011) | 30 % Abzug bei einjähriger Kleidung, Lebensdauer mit vier Jahren angesetzt. |
| OLG Düsseldorf, I-1 U 119/04 (2004) | 50 % Abzug bei einer 18 Monate alten Jacke. |
Sogar zwei Senate des OLG München sind sich nicht einig: Ein anderer Senat hat 2010 einen Abzug zugelassen (1 U 5424/09). Was heißt das für dich? Je neuer die Kleidung und je besser du Alter, Kaufpreis und Zustand belegen kannst, desto schwerer wird es, pauschal zu kürzen.
Ob ein Abzug in deinem Fall berechtigt ist, ist eine Rechtsfrage. Dafür ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht da – bei einem unverschuldeten Unfall auf Kosten der Gegenseite.
So sicherst du deinen Anspruch
- Nichts wegwerfen: Helm, Jacke, Handschuhe und Stiefel aufbewahren, bis der Schaden reguliert ist.
- Fotos machen: jedes Teil komplett und jede Beschädigung im Detail.
- Belege suchen: Rechnung, Bestellmail, Kontoauszug oder PayPal-Verlauf. Kein Beleg? Marke, Modell und ungefähres Kaufjahr helfen trotzdem – notfalls schätzt das Gericht den Wert (§ 287 ZPO).
- Ehrlich angeben: wann gekauft, wie oft getragen, ob es Vorschäden gab.
- Ins Gutachten aufnehmen lassen: Ich erfasse die Schutzkleidung zusammen mit dem Motorrad, damit nichts vergessen wird.
Ohne Schutzkleidung gefahren – gibt es dann weniger?
In Deutschland gibt es nur eine Helmpflicht (§ 21a Abs. 2 StVO), keine Pflicht zu Schutzkleidung. Wer in Jeans unterwegs war und sich verletzt, muss sich das nach neuerer Rechtsprechung nicht als Mitverschulden anrechnen lassen: So haben das OLG Düsseldorf 2019 (I-1 U 82/18) und das OLG Celle 2024 (14 U 122/23) entschieden.
Ältere Urteile sahen das teils anders, und der BGH hat die Frage noch nicht entschieden. Für deinen Sachschaden am Motorrad spielt das ohnehin keine Rolle – es geht dabei nur um Verletzungen und Schmerzensgeld.
