Ratgeber · Auto
Parkschaden und Unfallflucht: Was du jetzt tun solltest – und wer zahlt
Du kommst zurück zum Auto, und die Stoßstange ist eingedrückt – vom Verursacher keine Spur. Was du in den ersten Minuten tun solltest und wer am Ende zahlt.
Kfz-Sachverständiger (TÜV) · Zweiradmechanikermeister
Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
- Fotografiere den Schaden und die Umgebung, frag nach Zeugen und ruf die Polizei – Unfallflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB).
- Ist der Verursacher bekannt, zahlt seine Haftpflichtversicherung den ganzen Schaden – auch dein Gutachten.
- Bleibt er unbekannt, zahlt nur deine Vollkasko, mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Die Teilkasko zahlt nicht.
- Die Verkehrsopferhilfe ersetzt Fahrzeugschäden bei unbekanntem Verursacher nur, wenn zugleich jemand erheblich verletzt wurde – und dann abzüglich 500 € (§ 12 PflVG).
- Wird der Verursacher später gefunden, holst du dir auch den Rückstufungsschaden aus der Kasko zurück (BGH, VI ZR 36/05).
Inhalt
Die ersten Minuten: Spuren sichern
- Fotos machen: den Schaden aus der Nähe und mit Abstand, die Parksituation und die Umgebung. Lackspuren in fremder Farbe sind wichtige Hinweise.
- Zeugen suchen: Anwohner, Geschäfte, andere Autofahrer. Notiere Namen und Telefonnummern.
- Polizei rufen: Unfallflucht ist eine Straftat. Die Polizei kann ermitteln und Aufnahmen von Kameras sichern lassen.
- Zettel aufheben: Hat dir jemand eine Nachricht hinterlassen, fotografiere sie und bewahre sie auf.
- Kennzeichen bekannt? Dann ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer die Versicherung des Verursachers.
- Nicht vorschnell reparieren: Erst den Schaden dokumentieren lassen – ein Gutachten ist dein Beweis.
Wer zahlt?
| Situation | Wer zahlt |
|---|---|
| Verursacher bekannt | Seine Kfz-Haftpflichtversicherung, die du direkt in Anspruch nehmen kannst (§ 115 VVG): Reparatur, Gutachten, Wertminderung, Nutzungsausfall. |
| Verursacher unbekannt, Vollkasko vorhanden | Deine Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung. Dein Schadenfreiheitsrabatt wird zurückgestuft. |
| Verursacher unbekannt, nur Teilkasko oder Haftpflicht | Niemand – den Schaden trägst du selbst. Die Teilkasko deckt Unfallschäden nicht. |
| Verursacher unbekannt, ein Mensch erheblich verletzt | Die Verkehrsopferhilfe – Schäden am Fahrzeug aber nur abzüglich 500 € (§ 12 PflVG). |
Für einen typischen Parkschaden ohne Verletzte zahlt die Verkehrsopferhilfe also nichts. Manche Versicherer bieten einen Zusatzbaustein für Parkschäden an – ein Blick in deinen Vertrag lohnt sich.
Wenn der Verursacher später gefunden wird
Ermittelt die Polizei den Verursacher, zahlt seine Haftpflichtversicherung – auch wenn du schon deine Vollkasko in Anspruch genommen hast. Den Nachteil aus der Rückstufung kannst du dir dann ebenfalls ersetzen lassen (BGH, VI ZR 36/05). Deine Kasko holt sich ihr Geld beim Verursacher zurück.
Dashcam-Aufnahmen als Beweis
Im Zivilprozess können Aufnahmen einer Dashcam als Beweis verwertet werden. Der BGH entscheidet das nach einer Abwägung im Einzelfall (VI ZR 233/17). Dauerhaftes, anlassloses Filmen bleibt datenschutzrechtlich trotzdem problematisch.
Du hast selbst einen Parkschaden verursacht?
Dann bleib vor Ort und warte eine angemessene Zeit – eine feste Dauer nennt das Gesetz nicht. Ein Zettel hinter dem Scheibenwischer reicht nicht, das ist ein häufiger Irrtum. Ruf die Polizei oder sorge auf andere Weise dafür, dass deine Daten festgestellt werden können (§ 142 StGB).
Unfallflucht wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Bei bedeutendem Fremdschaden droht in der Regel auch der Entzug der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB). Meldest du dich bei einem Parkschaden mit geringem Sachschaden innerhalb von 24 Stunden freiwillig, kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von ihr absehen (§ 142 Abs. 4 StGB).


